Datengeheimnis & Schweigepflicht

Es ist Teil unseres Konzeptes, keine personenbezogenen Daten im Gespräch preiszugeben, um ein hohes Maß an Datenschutz für Patient, Angehörige, Sprachmittler und Arzt zu gewährleisten. Sprachmittler von Triaphon werden vor Beginn ihrer Einsätze noch einmal für die Themen Datenschutz und Schweigepflicht sensibilisiert.

Verpflichtung auf das Datengeheimnis und die Schweigepflicht

Jegliche der im Rahmen der Tätigkeit für Triaphon bekanntgewordenen personenbezogenen Daten unterliegen strengstens der Schweigepflicht. Hierbei stellt schon allein der Aufenthalt eines Patienten im Krankenhaus ein schutzwürdiges Ereignis dar.

Die Kommunikation, Verarbeitung oder sonstige Nutzung dieser Daten ist untersagt.

Diese Schweigepflicht besteht auch nach dem Tod eines Betroffenen und nach Beendigung der Tätigkeit für Triaphon fort.