Schweigepflicht

Verpflichtung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Datenschutz

  • Triaphon Sprachmittler*innen bleiben für die Mitarbeiter*innen von Institutionen, Patient*innen sowie sonstige an den Gesprächen beteiligte Personen anonym.
  • Die Gespräche werden nicht aufgezeichnet.
  • Es erfolgt keine Nennung von Namen und Institutionen.
  • Im Rahmen der Gespräche erfolgt keine Weitergabe von direkt identifizierenden Informationen, wie z.B. Namen, Adressen oder sonstigen Daten, die auch ohne zusätzliche Informationen einen unmittelbaren Rückschluss auf eine bestimmte Person (also insbesondere einen bestimmten Patienten) zulassen würden (vgl. hierzu aber auch den folgenden Abschnitt zur Schweigepflicht).
  • Es erfolgt keine Weitergabe von privaten Telefonnummern und denen der anrufenden Einrichtung.
  • Es muss für eine angemessene Gesprächsumgebung gesorgt werden, welche ein ordnungsgemäßes Dolmetschen ermöglicht (geschützter Raum).

Schweigepflicht

Wir engagieren uns mit Triaphon in einem Bereich, in dem das Datengeheimnis besonders wichtig ist, nämlich im Bereich der ärztlichen Schweigepflicht sowie der Verarbeitung von Gesundheitsdaten, die nach geltenden Datenschutzgesetzen als besonders sensibel einzuordnen sind und daher besonderen Anforderungen unterliegen. Ziel unserer Schulungen für das medizinische Personal und Euch als Sprachmittler*innen ist es daher, dass keine direkt identifizierenden Informationen (wie z.B. Patientennamen oder auch konkrete Informationen zu der Institution) im Gespräch kommuniziert werden. So sollen datenschutzrechtliche Risiken für alle am Gespräch beteiligten Personen, insbesondere die Patient*innen, bereits im größtmöglichen Umfang verringert werden. Nichtsdestotrotz werdet Ihr aufgrund des sehr weiten Begriffs eines Personenbezugs im Rahmen Eurer Tätigkeit als Sprachmittler*in mit Gesundheitsdaten der Patienten zu tun haben, die insbesondere der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Durch Eure Tätigkeit und die damit verbundene Kommunikation von Gesundheitsdaten werdet Ihr in diesen besonderen Geheimnisschutz einbezogen und geltet damit als sogenannte mitwirkende Person im Sinne des § 203 Abs. 3 StGB. Daher seid Ihr zur Verschwiegenheit über alle Euch im Rahmen Eurer Tätigkeit mitgeteilten Geheimnisse im Sinne des § 203 StGB (d.h. insbesondere die Inhalte Eurer Gespräche und Informationen über Patienten, selbst wenn diese Euch nicht konkret bekannt sind, aber einen Rückschluss auf eine bestimmte Person zulassen könnten, beispielsweise aufgrund eines besonderen Krankheitsbilds, einer in Deutschland eher selten gesprochenen Sprache, etc.) verpflichtet. Solche Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden (siehe aber auch den Abschnitt zur Supervision/Intervision unten). Ein Verstoß gegen diese Schweigepflicht ist nach § 203 Abs. 4 StGB strafbar. Die Schweigepflicht besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit für Triaphon fort.

Praktische Umsetzung des Datenschutzes

Datenschutzvereinbarung:

Vor Beginn des Einsatzes bei Triaphon ist diese Verpflichtung zum Datenschutzgeheimnis zu unterzeichnen und an datenschutz@triaphon.org zu senden. Ohne unterzeichnete Datenschutzvereinbarung können keine Zugangsberechtigungen eingeräumt werden.

Weitergabe Zugänge/Passwörter:

Passwörter zum Sprachmittler-Account, zu den Schulungsvideos oder sonstigen digitalen Mitteln, die bei Triaphon eingesetzt werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Zugänge werden ausschließlich vom hauptamtlichen Team von Triaphon erteilt.

Nutzung WhatsApp-Gruppe:

WhatsApp ist ein Messenger-Dienst, worüber wir bequem kommunizieren können und administrative Themen wie Schichtbelegungen besprechen. Dort dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine personenbezogenen Informationen wie z.B. Patientennamen oder auch konkrete Informationen zu der Institution genannt werden.

Supervision/Intervision:

Im Rahmen der Supervision/Intervision bzw. kollegialem Austausch darf allgemein über Fälle gesprochen werden, jedoch dürfen hier in keinem Fall Informationen kommuniziert werden, die einen Rückschluss auf eine bestimmte Person zulassen würden, d.h. insbesondere: Name / Ort / Adresse der Institution sowie Name / Alter / Geschlecht / Adresse des Patienten.