Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Anlage 2)
Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag eines Verantwortlichen gemäß Artikel 28 Datenschutz-Grundverordnung
§ 1 Vertragsgegenstand
- Im Rahmen der Leistungserbringung nach dem zwischen den Parteien bestehenden Dienstleistungsvertrag über die Vermittlung eines Telefon-Sprachmittlerservices in Echtzeit ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer mit personenbezogenen Daten umgeht, für die der Auftraggeber als verantwortliche Stelle im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften fungiert („Auftraggeber-Daten“). Dieser Vertrag konkretisiert die datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit dem Umgang des Auftragnehmers mit Auftraggeber-Daten zur Durchführung des Hauptvertrags (AGB).
§ 2 Umfang der Beauftragung
- Der Auftragnehmer verarbeitet die Auftraggeber-Daten im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers i.S.v. Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) (Auftragsverarbeitung). Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinn.
- Die Verarbeitung von Auftraggeber-Daten durch den Auftragnehmer erfolgt in der Art, dem Umfang und zu dem Zweck wie in Anlage 1 zu diesem Vertrag spezifiziert; die Verarbeitung betrifft die darin bezeichneten Arten personenbezogener Daten und Kategorien betroffener Personen. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrages.
- Im Rahmen der Leistungserbringung des Hauptvertrags verarbeitet der Auftragnehmer darüber hinaus auch personenbezogene Daten in eigener Verantwortung, nämlich die bei den vermittelten Dolmetschleistungen über Online-Telefonie anfallenden Metadaten u.a. zu Datum und Uhrzeit des jeweiligen Telefonats, Gesprächsdauer, zur gesprochenen Sprache sowie Angaben zu den Sprachmittlern. Einzelheiten dazu ergeben sich aus dem Hauptvertrag. Auf solche Datenverarbeitungen findet dieser Vertrag keine Anwendung.
- Die Verarbeitung der Auftraggeber-Daten durch den Auftragnehmer findet grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) statt. Eine Verarbeitung der Auftraggeber-Daten außerhalb des EWR bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und ist nur dann gestattet, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 – 48 DSGVO erfüllt sind oder eine Ausnahme nach Art. 49 DSGVO vorliegt.
§ 3 Weisungsbefugnisse des Auftraggebers
- Der Auftragnehmer verarbeitet die Auftraggeber-Daten gemäß den Weisungen des Auftraggebers, sofern der Auftragnehmer nicht gesetzlich zu einer anderweitigen Verarbeitung verpflichtet ist. In letzterem Fall teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Gesetz eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet..
- Die Weisungen des Auftraggebers sind grundsätzlich abschließend in den Bestimmungen dieses Vertrags festgelegt und dokumentiert. Einzelweisungen durch den Auftraggeber, die von den Festlegungen dieses Vertrags abweichen oder zusätzliche Anforderungen aufstellen, erfolgen in dokumentierter Form (mindestens in Textform). Mündliche Weisungen bestätigt der Auftraggeber unverzüglich (mindestens in Textform).
- Der Auftragnehmer gewährleistet, dass er die Auftraggeber-Daten im Einklang mit den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet. Ist der Auftragnehmer der Ansicht, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen diesen Vertrag oder das geltende Datenschutzrecht verstößt, ist er nach einer entsprechenden Mitteilung an den Auftraggeber berechtigt, die Ausführung der Weisung bis zu einer Bestätigung der Weisung durch den Auftraggeber auszusetzen. Die Parteien stimmen darin überein, dass die alleinige Verantwortung für die weisungsgemäße Verarbeitung der Auftraggeber-Daten beim Auftraggeber liegt.
§ 4 Verantwortlichkeit des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Auftraggeber-Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen im Verhältnis der Parteien zueinander allein verantwortlich. Sollten Dritte gegen den Auftragnehmer aufgrund der Verarbeitung von Auftraggeber-Daten nach Maßgabe dieses Vertrages Ansprüche geltend machen, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen solchen Ansprüchen auf erstes Anfordern freistellen.
- Dem Auftraggeber obliegt es, dem Auftragnehmer die Auftraggeber-Daten rechtzeitig zur Leistungserbringung nach dem Hauptvertrag zur Verfügung zu stellen und er ist verantwortlich für die Qualität der Auftraggeber-Daten. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er bei der Prüfung der Auftragsergebnisse des Auftragnehmers Fehler oder Unregelmäßigkeiten bezüglich datenschutzrechtlicher Bestimmungen oder seinen Weisungen feststellt.
- Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer auf Anforderung die in Art. 30 Abs. 2 DSGVO genannten Angaben zur Verfügung zu stellen, soweit sie dem Auftragnehmer nicht selbst vorliegen.
- Ist der Auftragnehmer gegenüber einer staatlichen Stelle oder einer Person verpflichtet, Auskünfte über die Verarbeitung von Auftraggeber-Daten zu erteilen oder mit diesen Stellen anderweitig zusammenzuarbeiten, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer auf erstes Anfordern bei der Erteilung solcher Auskünfte bzw. der Erfüllung anderweitiger Verpflichtungen zur Zusammenarbeit zu unterstützen.
§ 5 Anforderungen an Personal
- Der Auftragnehmer hat alle Personen, die Auftraggeber-Daten verarbeiten, bezüglich der Verarbeitung von Auftraggeber-Daten zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
- 5.2 Dem Auftragnehmer ist ferner bekannt und er wurde von dem Auftraggeber darüber informiert, dass bei der Vermittlung des Telefon-Sprachmittlerservices für den Auftraggeber nicht ausgeschlossen werden kann, dass ihm bzw. den von ihm eingesetzten Sprachmittlern Informationen bekannt werden, die der beruflichen Schweigepflicht im Sinne von § 203 des Strafgesetzbuchs („StGB“) unterfallen. Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit über sämtliche solcher Informationen verpflichtet und wird diese nur in dem für die Erfüllung des Vertrags erforderlichen Umfang verarbeiten. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus fort.
- Der Auftragnehmer belehrt die von ihm zur Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Sprachmittler über ihre Eigenschaft als mitwirkende Person im Sinne des § 203 Abs. 3 StGB sowie die Strafbarkeit bei einer Verletzung ihrer Pflicht zur Verschwiegenheit. Der Auftragnehmer verpflichtet die von ihm eingesetzten Sprachmittler schriftlich zur Verschwiegenheit.
§ 6 Sicherheit der Verarbeitung
- Der Auftragnehmer wird gemäß Art. 32 DSGVO erforderliche, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, die unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung der Auftraggeber-Daten sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen erforderlich sind, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für die Auftraggeber-Daten zu gewährleisten. Unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und der Weiterentwicklung ist es dem Auftragnehmer gestattet, technische und organisatorische Maßnahmen während der Laufzeit des Vertrages zu ändern oder anzupassen, solange sie weiterhin den gesetzlichen Anforderungen genügen und das vertraglich vereinbarte Schutzniveau nicht unterschreiten. Dabei wird der Auftragnehmer wesentliche Änderungen dokumentieren.
- Die Sprachmittler wie auch die Mitarbeiter des Auftraggebers werden darauf geschult, im Rahmen der Nutzung des Telefon-Sprachmittlerservices des Auftragnehmers keine direkt identifizierenden Informationen zu nennen, zu erfragen oder sonst weiterzugeben. Die Systeme des Auftragnehmers sind ferner so eingestellt, dass die eingehenden bzw. ausgehenden Telefonnummern für den Auftraggeber bzw. für die von Auftraggeber eingesetzten Sprachmittler unterschiedlich sind und keinen Rückschluss auf den konkreten tatsächlichen Ort zulassen.
- Der Auftragnehmer verpflichtet die von ihm eingesetzten Sprachmittler zur Annahme von Gesprächen ausschließlich in angemessener Gesprächsumgebung (eigene Räumlichkeiten) und trägt Bereitschaftszeiten (3-Stunden-Blöcke) im Voraus ein, um überraschende Anrufe auszuschließen. Vom Auftragnehmer eingesetzte Sprachmittler werden regelmäßig geschult und mittels Testanrufen kontrolliert. Die Bewertungsmöglichkeit am Ende eines jeden Gesprächs stellt einen weiteren Kontrollmechanismus dar.
§ 7 Inanspruchnahme weiterer Auftragsverarbeiter
- Der Auftragnehmer setzt zur Erfüllung dieses Vertrages und zur Verarbeitung der Auftraggeber-Daten keine weiteren Auftragsverarbeiter ein. Insbesondere handelt es sich bei den für den Auftragnehmer ehrenamtlich tätigen Sprachmittlern nicht um weitere Auftragsverarbeiter, sondern dies sind die von dem Auftragnehmer zur Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Personen. Diese sind vom Auftragnehmer zur Vertraulichkeit verpflichtet worden (vgl. insbesondere Ziffer 5.3).
- Soweit der Auftragnehmer, abweichend von Ziffer 7.1, beabsichtigen sollte, weitere Auftragsverarbeiter zur Verarbeitung der Auftraggeber-Daten einzusetzen, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
- Generell nicht genehmigungspflichtig sind Vertragsverhältnisse mit Dienstleistern, die die Prüfung oder Wartung von Datenverarbeitungsverfahren oder -anlagen durch andere Stellen oder andere Nebenleistungen zum Gegenstand haben, auch wenn dabei ein Zugriff auf Auftraggeber-Daten nicht ausgeschlossen werden kann, solange der Auftragnehmer angemessene Regelungen zum Schutz der Vertraulichkeit der Auftraggeber-Daten trifft.
- Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem weiteren Auftragsverarbeiter muss letzterem dieselben Pflichten auferlegen, wie sie dem Auftragnehmer kraft dieses Vertrages obliegen. Die Parteien stimmen überein, dass diese Anforderung erfüllt ist, wenn der Vertrag ein diesem Vertrag entsprechendes Schutzniveau aufweist bzw. dem weiteren Auftragsverarbeiter die in Art. 28 Abs. 3 DSGVO festgelegten Pflichten auferlegt sind.
- Unter Einhaltung der Anforderungen der Ziffer 2.4 dieses Vertrags gelten die Regelungen in dieser Ziffer 7 auch, wenn ein weiterer Auftragsverarbeiter in einem Drittstaat eingeschaltet wird. Soweit erforderlich, bevollmächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer hiermit, in Vertretung des Auftraggebers mit einem weiteren Auftragsverarbeiter einen Vertrag unter Einbeziehung der EU-Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern zu schließen. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, an der Erfüllung der Voraussetzungen nach Art. 49 DSGVO im erforderlichen Maße mitzuwirken.
§ 8 Rechte der betroffenen Personen
- Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber mit technischen und organisatorischen Maßnahmen im Rahmen des Zumutbaren dabei unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der ihnen zustehenden Rechte betroffener Personen nachzukommen.
- Im Rahmen dieses Vertrages, d.h. der Verarbeitung von Auftraggeber-Daten unter Einsatz von Sprachmittlern, werden keine Gesprächsinhalte aufgezeichnet oder an Dritte weitergegeben.
- Soweit der Auftraggeber während der Durchführung dieses Vertrages von Ziffer 8.2 abweichende Weisungen trifft, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber Informationen über die gespeicherten Auftraggeber-Daten, die Empfänger von Auftraggeber-Daten, an die der Auftragnehmer sie auftragsgemäß weitergibt, und den Zweck der Speicherung mitteilen, sofern dem Auftraggeber diese Informationen nicht selbst vorliegen oder er sie sich selbst beschaffen kann, und den Auftraggeber sonst im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen dabei unterstützen, Auftraggeber-Daten zu berichtigen, zu löschen oder ihre weitere Verarbeitung einzuschränken oder die Auftraggeber-Daten in einem gängigen und maschinenlesbaren Format unterstützen, wenn der Auftraggeber sich die Daten nicht anderweitig beschaffen kann.
- Soweit eine betroffene Person einen Antrag auf Wahrnehmung der ihr zustehenden Rechte unmittelbar gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, an den Auftraggeber weiterleiten.
§ 9 Mitteilungs- und Unterstützungspflichten des Auftragnehmers
- Soweit den Auftraggeber eine gesetzliche Melde- oder Benachrichtigungspflicht wegen einer Verletzung des Schutzes von Auftraggeber-Daten (insbesondere nach Art. 33, 34 DSGVO) trifft, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich über etwaige meldepflichtige Ereignisse in seinem Verantwortungsbereich informieren. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei der Erfüllung der Melde- und Benachrichtigungspflichten auf dessen Ersuchen unterstützen.
- Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen bei etwa vom Auftraggeber durchzuführenden Datenschutz-Folgenabschätzungen und sich gegebenenfalls anschließenden Konsultationen der Aufsichtsbehörden nach Art. 35, 36 DSGVO unterstützen.
§ 10 Datenlöschung
- Sollte gemäß entsprechender Weisung des Auftraggebers eine Speicherung der Auftraggeber-Daten durch den Auftragnehmer erfolgen, wird der Auftragnehmer diese nach Beendigung dieses Vertrages löschen, sofern nicht gesetzlich eine Verpflichtung des Auftragnehmers zur weiteren Speicherung der Auftraggeber-Daten besteht.
- Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Verarbeitung von Auftraggeber-Daten dienen, dürfen durch den Auftragnehmer auch nach Vertragsende aufbewahrt werden.
§ 11 Nachweise und Überprüfungen
- Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf dessen Anforderung alle erforderlichen und beim Auftragnehmer vorhandenen Informationen zum Nachweis der Einhaltung seiner Pflichten nach diesem Vertrag zur Verfügung stellen.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer bezüglich der Einhaltung der Regelungen dieses Vertrages, insbesondere der Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, zu überprüfen; einschließlich durch Inspektionen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verpflichtungen des Auftraggebers, Informationen nicht zu offenbaren, die sensibel im Hinblick auf die Geschäfte des Auftragnehmers sind oder wenn der Auftragnehmer durch deren Offenbarung gegen gesetzliche oder andere vertragliche Regelungen verstoßen würde. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zugang zu Daten oder Informationen über andere Kunden des Auftragnehmers, zu Informationen hinsichtlich Kosten, zu Qualitätsprüfungs- und Vertrags-Managementberichten sowie zu sämtlichen anderen vertraulichen Daten des Auftragnehmers, die nicht unmittelbar relevant für die vereinbarten Überprüfungszwecke sind, zu erhalten.
- Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer rechtzeitig (in der Regel mindestens zwei Wochen vorher) über alle mit der Durchführung der Überprüfung zusammenhängenden Umstände zu informieren. Der Auftraggeber darf eine Überprüfung pro Kalenderjahr durchführen. Weitere Überprüfungen erfolgen gegen Kostenerstattung und nach Abstimmung mit dem Auftragnehmer.
- Beauftragt der Auftraggeber einen Dritten mit der Durchführung der Überprüfung, hat der Auftraggeber den Dritten schriftlich ebenso zu verpflichten, wie auch der Auftraggeber aufgrund von dieser Ziffer 11 dieses Vertrags gegenüber dem Auftragnehmer verpflichtet ist. Zudem hat der Auftraggeber den Dritten auf Verschwiegenheit und Geheimhaltung zu verpflichten, es sei denn, dass der Dritte einer beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegt. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber ihm die Verpflichtungsvereinbarungen mit dem Dritten unverzüglich vorzulegen. Der Auftraggeber darf keinen Wettbewerber des Auftragnehmers mit der Kontrolle beauftragen..
- Nach Wahl des Auftragnehmers kann der Nachweis der Einhaltung der Pflichten nach diesem Vertrage anstatt durch eine Inspektion auch durch die Vorlage eines geeigneten, aktuellen Testats oder Berichts einer unabhängigen Instanz (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren oder Qualitätsauditoren) oder einer geeigneten Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit („Prüfungsbericht“) erbracht werden, wenn der Prüfungsbericht es dem Auftraggeber in angemessener Weise ermöglicht, sich von der Einhaltung der Vertragspflichten zu überzeugen.
§ 12 Vertragsdauer und Kündigung
- Die Laufzeit und Kündigung dieses Vertrags richten sich nach den Bestimmungen zur Laufzeit und Kündigung des Hauptvertrags. Eine Kündigung des Hauptvertrags bewirkt automatisch auch eine Kündigung dieses Vertrags. Eine isolierte Kündigung dieses Vertrags ist ausgeschlossen.
§ 13 Haftung
- Für die Haftung des Auftragnehmers nach diesem Vertrag gelten die Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gemäß dem Hauptvertrag. Soweit Dritte Ansprüche gegen den Auftragnehmer geltend machen, die ihre Ursache in einem schuldhaften Verstoß des Auftraggebers gegen diesen Vertrag oder gegen eine seiner Pflichten als datenschutzrechtlich Verantwortlicher haben, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von diesen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und dabei den Anforderungen des Art. 28 DSGVO genügt.
- Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien, insbesondere dem Hauptvertrag, gehen die Regelungen dieses Vertrags vor.
- XXXXXDen Nutzungsbedingungen sind folgende Anlagen beigefügt.
Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung, Art der Daten und Kategorien der betroffenen Personen
Zweck der Datenverarbeitung:
Erbringung des Triaphon Telefon-Sprachmittlerservices unter Einsatz von Laiendolmetschern: Echtzeit-Dolmetschen der Kommunikation zwischen Mitarbeitern des Auftraggebers und nicht-deutschsprachigen Patienten über Telefon; Einzelheiten ergeben sich aus dem Hauptvertrag.
Art und Umfang der Datenverarbeitung
Der Auftragnehmer setzt zur Erbringung seines Telefon-Sprachmittlerservices Laiendolmetscher (sog. Sprachmittler) auf Basis eines unentgeltlichen Auftragsverhältnisses ein. Obgleich sowohl Sprachmittler als auch beteiligte Mitarbeiter des Auftraggebers ausdrücklich darauf geschult werden, während der Nutzung des Telefon-Sprachmittlerservices keine direkt identifizierenden Informationen zu den betroffenen Personen oder auch zu dem Auftraggeber zu nennen, zu erfragen oder sonst weiterzugeben, kann eine Verarbeitung personenbezogener Daten von Patienten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO und damit auch von Gesundheitsdaten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO nicht ausgeschlossen werden. Diese Daten werden allein zum Zweck des Echtzeit-Dolmetschens in der jeweiligen Sprache verarbeitet. Eine Aufzeichnung von Gesprächsinhalten durch den Auftragnehmer erfolgt nicht.
[Davon unberührt bleibt eine Verarbeitung der Metadaten zu jedem gemäß der Leistungsvereinbarung geführten Telefonat (d.h. Datum und Uhrzeit des jeweiligen Anrufs, die anrufende Nummer, die angeforderte Sprache, Name und letzte bekannte ladungsfähige Anschrift des vermittelten Laiendolmetschers sowie die Dauer des Gespräches) durch den Auftragnehmer, die zu eigenen Zwecken (insbesondere der Abrechnung sowie dessen berechtigter Interessen zur Geltendmachung von und Verteidigung gegen Rechtsansprüchen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) und f) DSGVO) erfolgt. Diese Verarbeitung erfolgt in eigener Verantwortung des Auftragnehmers und ist daher nicht von diesem Vertrag umfasst.]
Art der Daten
Gesundheitsdaten i. S. d. Art. 9 Abs. 1 DSGVO, soweit sich diese (in nicht direkt identifizierender Form) aus den Gesprächsinhalten ergeben;
weitere Patientendaten als personenbezogene Daten i. S. d. Art. 4 Abs. 1 DSGVO, soweit sich diese (in nicht direkt identifizierender Form) aus den Gesprächsinhalten ergeben;
Mitarbeiterdaten des Auftraggebers als personenbezogene Daten i. S. d. Art. 4 Abs. 1 DSGVO, soweit sich diese (in nicht direkt identifizierender Form) aus den Gesprächsinhalten ergeben.
Kategorien betroffener Personen
Der Kreis der betroffenen Personen beschränkt sich auf die Mitarbeiter des Auftraggebers sowie die Patienten, welche die Leistung des Auftragnehmers in Anspruch nehmen.
Unterauftragsverhältnis beim Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Vertragsvergabe
Name und Anschrift des Unterauftragnehmers: Twilio Inc., 375 Beale Street, Suite 300, San Francisco, CA 94105, USA
Beschreibung der Datenverarbeitung: Kommunikationsdienstleister: Metadaten wie Rufnummer der Klinik, Call-ID mit Datum, Uhrzeit, Dauer, Sprachauswahl und Sprachmittler-ID sowie Bewertung
Ort der Datenverarbeitung: USA
Name und Anschrift des Unterauftragnehmers: Heroku Inc., Salesforce Tower, 415 Mission Street (3rd Floor), San Francisco, CA 94105, USA
Beschreibung der Datenverarbeitung: Server: Metadaten wie Rufnummer der Klinik, Call-ID mit Datum, Uhr-zeit, Dauer, Sprachaus-wahl und Sprachmittler-ID sowie Bewertung
Ort der Datenverarbeitung: USA