Allgemeine Geschäftsbedingungen (Kunden)

§ 1 Allgemeines – Vertragsschluss

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Nutzungsbedingungen“) regeln Ihre („Auftraggeber“, „Sie“, „Ihre“) Nutzung des von Triaphon vermittelten Telefon-Sprachmittlerservices sowie des Nutzerportals auf der Triaphon Website (zusammen „Services“) und bestimmen das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Triaphon für die Nutzung der Services („Vertrag“).
  2. Die Services werden von der Triaphon gemeinnützige GmbH, Bessemerstraße 2-14, 12103 Berlin, Deutschland, bereitgestellt: Registergericht Berlin, HRB 189257 B („Triaphon“, „wir“, „uns“ oder „unser“).
  3. Die bloße Bereitstellung der Website von Triaphon und die Möglichkeit zur Registrierung mittels des Anmeldeformulars stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Nachdem Sie das Anmeldeformular ausgefüllt haben und wir Ihre Anfrage geprüft haben, benachrichtigen wir Sie, dass Sie Ihr Triaphon Nutzerprofil freischalten können. Diese Benachrichtigung stellt eine Aufforderung an Sie dar, ein darauf gerichtetes Angebot abzugeben. Sie geben Ihr Angebot ab, indem Sie Ihr Nutzerprofil freischalten und dabei diese Nutzungsbedingungen und ggf. Zahlungsbedingungen akzeptieren und zur Kenntnis nehmen. Dadurch erklären Sie sich einverstanden, an diese Nutzungsbedingungen gebunden zu sein. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir Ihr Angebot mittels einer separaten E-Mail annehmen, mit der wir Ihnen diese Nutzungsbedingungen übermitteln. Bitte überprüfen Sie regelmäßig den Spam-Ordner Ihres Postfachs. Jede weitere Nutzung der Services durch Sie stellt eine verbindliche Annahme dieser Nutzungsbedingungen dar.
  4. Der Vertrag im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen wird in der Sprache dieses Dokuments geschlossen. Sie können Eingabefehler jederzeit vor Vertragsschluss korrigieren. Sie können die aktuellen Triaphon Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung jederzeit unter www.triaphon.org/praxen abrufen. Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt mit den Nutzungsbedingungen nicht mehr einverstanden sind, sollten Sie die Nutzung der Services unverzüglich einstellen. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie die Nutzungsbedingungen gelesen und verstanden haben, bevor Sie die Services nutzen.
  5. Triaphon behält es sich vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Auftraggeber im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.

§ 2 Vertragsgegenstand, über Triaphon und das Angebot von Triaphon

  1. Triaphon bietet für die Mitarbeiter des Auftraggebers grundsätzlich 24/7/365 unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen die Vermittlung eines Telefon-Sprachmittlerservices in Echtzeit unter dem Einsatz von Laiendolmetschern, d.h. nicht allgemein beeidigte, nicht öffentlich bestellte und/oder nicht allgemein ermächtigte Dolmetscher, zur Erleichterung der Kommunikation und Befunderhebung mit nicht-deutschsprachigen Patienten an. Die Vermittlung erfolgt über die von Triaphon bereitgestellte Technologie. Triaphon erbringt selbst keine Dolmetschleistungen.
  2. Der Telefon-Sprachmittlerservice soll die Kommunikation zwischen den Mitarbeitern des Auftraggebers und den nicht-deutschsprachigen Patienten erleichtern, Kommunikationsdefizite abbauen und hieraus resultierenden Fehlern vorbeugen und im Wesentlichen an die Stelle einer ad-hoc Hinzuziehung von nicht spezifisch geschulten Laiendolmetschern vor Ort treten, der sich der Auftraggeber sonst bedienen müsste. Der Telefon-Sprachmittlerservice soll insbesondere im Bereich der Patientenaufnahme, der Anamnese, bei der therapeutischen Aufklärung (auch: Sicherungsaufklärung) sowie der sonstigen Kommunikation eingesetzt werden.
  3. Es ist ausdrücklich nicht vorgesehen, dass der Telefon-Sprachmittlerservice für die Risikoaufklärung (auch: Eingriffsaufklärung) oder gutachterliche Tätigkeit eingesetzt wird. Eine hierbei notwendige Dolmetschleistung hat der Auftraggeber selbst sicherzustellen. Eine Ausnahme hiervon gilt nur in solchen Fällen, in denen eine akute Notsituation herrscht, in der ein sofortiges Eingreifen der Mitarbeiter des Auftraggebers zur Vermeidung von Nachteilen an Leib und Leben des Patienten notwendig ist und keine eigenen Mitarbeiter des Auftraggebers oder Begleitpersonen des Patienten die Dolmetschleistung für die Risikoaufklärung zuverlässig übernehmen können.
  4. Für Auftraggeber können Sonderkonditionen gelten (bspw. im Rahmen von Förderprojekten). Die Sonderkonditionen und entsprechende besondere Regelungen sind in diesen Bedingungen besonders gekennzeichnet. Auftraggeber müssen ihre jeweilige Berechtigung nachweisen, um in den Genuss der Sonderkonditionen kommen zu können.
  5. Auftraggeber können berechtigt sein, Triaphon im Rahmen von geförderten Projekten zu besonderen Konditionen zu nutzen. Geförderte Projekte sind örtlich, zeitlich und sachlich beschränkt. Die aktuell geförderten Projekte und deren besondere Konditionen sind diesen Nutzungsbedingungen als Anlage 1 beigefügt.

§ 3 Leistungen von Triaphon:

  1. Triaphon stellt dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss ein digitales Schulungsvideo zur Verfügung, welches vom Auftraggeber vor der ersten Nutzung verpflichtend abgespielt werden muss. Zudem stellt Triaphon Druckvorlagen für Aushänge für den internen Gebrauch sowie bei Bedarf Support zur Verfügung.
  2. Triaphon erbringt selbst keine Dolmetschleistungen, sondern schuldet dem Auftraggeber lediglich die Vermittlung eines 24-Stunden-Telefon-Sprachmittlerservices für medizinische Einrichtungen (Verfügbarkeit gem. Ziffer 3(4)), durch den dessen Mitarbeiter telefonisch mit Laiendolmetschern in Verbindung treten können, sowie die für die Vermittlung nötige personelle und technische Organisation. Hierzu gehört auch die sorgfältige Auswahl und Schulung der eingesetzten Laiendolmetscher. Zudem schult Triaphon die Mitarbeiter des Auftraggebers in der Nutzung des Sprachmittlerservice und verpflichtet sich, soweit nicht anderweitig zwischen den Parteien vereinbart, das Datum und die Uhrzeit des jeweiligen Anrufs, die anrufende Nummer, die angeforderte Sprache, den Namen und die letzte bekannte ladungsfähige Anschrift des vermittelten Laiendolmetschers sowie die Dauer des Gespräches für drei (3) Jahre zu archivieren und die vorgenannten Daten auf Anforderung des Auftraggebers im Fall einer drohenden gerichtlichen Inanspruchnahme unter Nennung des Datums und der Uhrzeit des Telefonates herauszugeben. Sollten in Bezug auf eine derartige Archivierung bestehen, werden sich die Parteien darüber unverzüglich in Kenntnis setzen und eine Anpassung der Archivierungsmodalitäten vereinbaren.
  3. Die Vermittlung der telefonischen Dolmetschleistung ist via Online-Telefonie programmiert und funktioniert als telefonische Direktverbindung zwischen dem Mitarbeiter des Auftraggebers und dem vermittelten Laiendolmetscher. Bei einem eingehenden Anruf eines Mitarbeiters des Auftraggebers unter der Servicenummer von Triaphon wird eine direkte Verbindung zu einem im System angemeldeten Laiendolmetscher der gewählten Sprache hergestellt.
  4. Triaphon gewährt bei den angebotenen Vermittlungsleistungen, sowohl in technischer, als auch in organisatorischer Hinsicht keine stetige Verfügbarkeit einer Dolmetschleistung der Laiendolmetscher. Erweist sich bei der Inanspruchnahme der Vermittlungsleistungen von Triaphon jedoch, dass infolge von technischen und/oder organisatorischen Problemen ein zuverlässiges und beständiges Zurückgreifen auf die vermittelten Dolmetschleistung der Laiendolmetscher nicht möglich ist, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
  5. Die Parteien werden sich über Störungen beim Verbindungsaufbau, bei Verbindungsunterbrechungen und/oder verminderter Sprachqualität schnellstmöglich unterrichten. Triaphon verpflichtet sich, die Störungen im eigenen Pflichtenkreis schnellstmöglich zu beseitigen und bei seinen Dienstleistern alle Schritte zu ergreifen, um auf eine schnellstmögliche Beseitigung von dortigen Störungen hinzuwirken.

§ 4 Verhätnis zwischen dem Auftraggeber und den von Triaphon eingesetzten Laiendolmetschern

  1. Die Parteien gehen davon aus, dass die Laiendolmetscher keine Erfüllungsgehilfen und/oder Verrichtungsgehilfen von Triaphon sind. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es sich bei der erbrachten Dolmetschleistung durch die vermittelten Laiendolmetscher (vergleichbar mit der Hinzuziehung von ad hoc hinzugezogenen Laiendolmetschern durch den Auftraggeber vor Ort), um eine Gefälligkeit des Laiendolmetschers gegenüber dem Auftraggeber handelt, welche kein vertragliches Schuldverhältnis mit Rechten und Pflichten zwischen diesen begründet.
  2. Auf Grund des Gefälligkeitsverhältnisses zwischen Laiendolmetscher und Auftraggeber bestehen keine Vergütungsansprüche des Laiendolmetschers gegen den Auftraggeber. Triaphon verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, dies mit den Laiendolmetschern jeweils in vertraglichen wirksamen Vereinbarungen zu regeln.
  3. Triaphon wird zudem die Laiendolmetscher darüber aufklären, dass für den Fall eines Rechtstreits Datum und Uhrzeit des Telefonats, der Namen und die ladungsfähige Anschrift des eingesetzten Dolmetschers, sowie Angaben zur Dauer des Gespräches und der gesprochenen Sprache gespeichert werden und dem Auftraggeber auf sein Verlangen zur Verfügung gestellt werden können.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber muss vor der ersten Nutzung des Service das digitale Schulungsvideo abgespielt und zur Kenntnis genommen haben. Der Auftraggeber weist seine Mitarbeiter an, das digitale Schulungsvideo vor der ersten Nutzung des Service anzusehen.
  2. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den sinnvollen und richtigen Einsatz des Telefon-Sprachmittlerservices und den rechtzeitigen Wechsel auf einen Dolmetscherservice mit Dolmetschern vor Ort. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Einsatz des Telefon-Sprachmittlerservices nicht in allen Fällen sinnvoll und ausreichend ist. Je nach Einzelfall kann auch die Hinzuziehung eines Dolmetschers vor Ort nötig sein. Der Service von Triaphon ist für kurze, ungeplante Patientenkontakte ausgelegt. Für vertiefende Gespräche sowie gutachterliche Tätigkeiten ist der Service von Triaphon nicht ausgelegt und entsprechend nicht anzuwenden.
  3. Der Auftraggeber weist seine Mitarbeiter an, dass diese am Ende eines jeden Telefongesprächs durch Verständnisfragen sicherstellen, dass der Patient die übersetzten Ausführungen des Mitarbeiters des Auftraggebers richtig verstanden hat.

§ 6 Vergütung und Abrechnung

  1. Triaphon erhält für die Vermittlung des Telefon-Sprachmittlerservices eine Vergütung von EUR 2,00 netto pro angefangene Minute. Die Berechnung erfolgt ab der tatsächlichen Verbindung mit einem Sprachmittler selbst.
  2. Mit der Vergütung sind alle in diesem Vertrag genannten Leistungen von Triaphon abgegolten
  3. Etwaige Vergünstigen für geförderte Projekte entnehmen Sie bitte der Anlage 1.
  4. Triaphon ist nach § 4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
  5. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen zwischen den Parteien wird Triaphon quartalsweise Rechnungen über die erbrachten Vermittlungsleistungen stellen, die vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch vierzehn (14) Tage nach Rechnungseingang, zur Zahlung fällig sind.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

  1. Triaphon übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Dolmetschleistungen der Laiendolmetscher. Die Laiendolmetscher sind weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfen von Triaphon. Triaphon stellt lediglich die Plattform für die Erbringung der Dolmetschleistungen.
  2. Triaphon haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Als vertragswesentliche Pflichten gelten wesentliche Pflichtverletzungen, welche die Erreichung des Vertragszwecks gefährden oder bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Triaphon bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
  3. Aus gelegentlichen Fehlern bei dem Verbindungsaufbau oder der Aufrechterhaltung der Verbindung, die die in Ziffer 3(4) beschriebene Schwelle nicht überschreiten, auch wenn diese von Triaphon zu vertreten sind, kann der Auftraggeber keine Rechte (insbesondere Vergütungsminderungen) herleiten. Für von Triaphon nicht zu vertretende Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt Triaphon keine Haftung.
  4. Für den Verlust von Daten haftet Triaphon nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers nicht vermeidbar gewesen wäre.
  5. Triaphon ist nach § 4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
  6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Triaphon..

§ 8 Laufzeit und Vertragsbeendigung

  1. Der Vertrag beginnt mit Bestätigung gem. Ziffer 1(3) und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Quartalsende von beiden Parteien ordentlich gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 9 Datenschutz

  1. Triaphon und der Auftraggeber verarbeiten personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) und den geltenden nationalen Datenschutzgesetzen.
  2. Da im Rahmen der Erbringung von Leistungen gemäß diesem Vertrag Triaphon personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, verpflichten sich Triaphon und der Auftraggeber eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung („AVV“) gemäß Artikel 28 DSGVO abzuschließen, der die Rechte und Pflichten beider Parteien im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten regelt (Anlage 2). Der Auftraggeber muss der AVV gesondert im Rahmen des Registrierungsprozess zugestimmt haben, bevor die Verarbeitung personenbezogener Daten beginnt.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
  2. Es gilt deutsches Recht. Für alle Streitigkeiten ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Berlin vereinbart.
  3. Den Nutzungsbedingungen sind folgende Anlagen beigefügt: (1) Triaphon Preisliste (2) Auftragsverarbeitungsvereinbarung

Anlage 1 (Kunden)

TriaKi – Triaphon in Kinderarztpraxen

Für Auftraggeber, die als Kinderarztpraxen im Rahmen des vom 01. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2025 („Förderungszeitraum“) bewilligten Projekts „TriaKi – Triaphon in Kinderarztpraxen“ gefördert werden, gelten folgende Sonderkonditionen:

  1. Triaphon erhält für die Vermittlung des Telefon-Sprachmittlerservices im Rahmen des Projekts während des geförderten Zeitraums keine Vergütung durch den Auftraggeber. Für die Bereitstellung des Schulungsvideos und die technische Bereitstellung der Hotline während dieses Zeitraums wird keine Pauschale berechnet. Dem Auftraggeber entstehen für die vom Praxispersonal durchgeführten Anrufe keine Kosten.
  2. Triaphon stellt dem Auftraggeber Informationsmaterial zur Verfügung. Nach Vertragsbeendigung hat der Auftraggeber sämtliche Informationsmaterialien, die zur Wiederverwendung geeignet sind, an Triaphon herauszugeben.
  3. Triaphon wird mit dem Auftraggeber eine kurze Projektevaluation (Fragebogen und/oder persönliche Befragung) durchführen. Während der Vertragslaufzeit steht der Auftraggeber für die Projektevaluation zur Verfügung.
  4. Der Vertrag beginnt mit Bestätigung gem. Ziffer 1(3) der Nutzungsbedingen und endet automatisch am 30. Juni 2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
  5. Triaphon behält sich vor, bei abweichenden Fördervereinbarungen oder Kündigung der Förderung seitens der Stiftung den kostenlosen Nutzungszeitraum anzupassen und/oder vorzeitig zu beenden.
  6. Diese Regelungen gehen widersprechenden Regelungen der Nutzungsbedingungen vor. Im Übrigen gelten die Nutzungsbedingungen unverändert.