Allgemeine Geschäftsbedingungen Einzelnutzer Corona-Soforthilfe

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend „AGB“ genannt – gelten für das Dienstleistungsverhältnis zwischen der Triaphon gemeinnützigen GmbH, Bessemerstraße 2-14, 12103 Berlin – nachfolgend „Triaphon oder Auftragnehmer“ genannt – und den jeweiligen Einzelnutzern der Triaphon Sprachmittler-Servicenummer  – nachfolgend „Auftraggeber oder Einzelnutzer“ genannt –.
  2. Gegenstand dieser AGB ist die Vermittlung eines 24-Stunden-Telefon-Sprachmittlerservices durch Triaphon an Einzelnutzer im Rahmen der Corona-Soforthilfe. Die Leistungen gemäß Satz 1 erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen dieser AGB. Andere Bestimmungen, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, gelten nicht, unabhängig davon, ob sie von Triaphon ausdrücklich zurückgewiesen wurden oder nicht. Ausschließlich diese AGB gelten auch dann, wenn Triaphon in Kenntnis anderer Geschäftsbedingungen eine Vermittlungsdienstleistung vorbehaltlos ausführt.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses mit dem Auftraggeber geltenden, jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung.
  4. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen zwischen Triaphon und dem Auftraggeber haben Vorrang.
  5. Hinweise auf die Anwendbarkeit gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Be-deutung. Die gesetzlichen Vorschriften gelten somit unabhängig von einer entsprechenden Klarstellung, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Leistungsumfang, Erbringung der Vermittlungsdienstleistung:

  1. Der Service von Triaphon besteht in der Vermittlung eines 24-Stunden-Telefon-Sprachmittlerservices u.a. für Einzelnutzer (z.B. niedergelassene Ärzte), durch den diese oder deren Mitarbeiter telefonisch mit Laiendolmetschern, d.h. nicht allgemein beeidigte, nicht öffentlich bestellte und/oder nicht allgemein ermächtigte Dolmetscher, in Verbindung treten können. Triaphon erbringt selbst keine Dolmetschleistungen. Der Telefon-Sprachmittlerservice soll die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern und nicht-deutschsprachigen Patienten erleichtern, Kommunikationsdefizite abbauen und hieraus resultierenden Fehlern vorbeugen und im Wesentlichen an die Stelle einer ad-hoc Hinzuziehung von nicht spezifisch geschulten Laiendolmetschern vor Ort treten, welche ansonsten hinzugezogen werden müssten. Insbesondere im Rahmen der Corona-Soforthilfe soll dadurch direkter Personenkontakt vermieden werden und damit das Infektionsrisiko reduziert werden.
  2. Die Vermittlung der Laiendolmetscher ist via Online-Telefonie programmiert und funktioniert als telefonische Direktverbindung zwischen dem Auftraggeber seinen Mitarbeitern und dem vermittelten Laiendolmetscher. Bei einem eingehenden Anruf unter der Sprachmittler-Servicenummer von Triaphon wird eine direkte Verbindung zu einem im System angemeldeten Laiendolmetscher der gewählten Sprache hergestellt. Der Tätigkeitsbereich des Laiendolmetschers umfasst dabei ehrenamtliches Dolmetschen, in eigener Verantwortung, über eine telefonische Verbindung.
  3. Triaphon garantiert bei den angebotenen Vermittlungsdienstleistungen sowohl in technischer als auch in organisatorischer Hinsicht keine stetige Verfügbarkeit einer Dolmetschleistung der Laiendolmetscher. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich das kostenlose Telefon-Sprachmittlerangebot im Rahmen der Corona-Soforthilfe an besonders ausgelastete Corona-Ambulanzen, von der Corona Epidemie besonders betroffene niedergelassene Ärzte sowie Krankenhäuser richtet, besteht die Möglichkeit eines kurzfristig stark erhöhten Anrufaufkommens, welches sich negativ auf die Verfügbarkeit des Telefon-Sprachmittlerservices auswirken kann.
  4. Die Parteien werden sich über Störungen beim Verbindungsaufbau, bei Verbindungsunterbrechungen und/oder verminderter Sprachqualität schnellstmöglich unterrichten.
  5. Es ist ausdrücklich nicht vorgesehen, dass der Telefon-Sprachmittlerservice für die Risikoaufklärung (auch: Eingriffsaufklärung) oder gutachterliche Tätigkeit eingesetzt wird. Eine hierbei notwendige Dolmetschleistung hat der Auftraggeber selbst sicherzustellen. Eine Ausnahme hiervon gilt nur in solchen Fällen, in denen eine akute Notsituation herrscht, in der ein sofortiges Eingreifen der Mitarbeiter des Auftraggebers zur Vermeidung von Nachteilen an Leib und Leben des Patienten notwendig ist und keine eigenen Mitarbeiter des Auftraggebers oder Begleitpersonen des Patienten die Dolmetschleistung für die Risikoaufklärung zuverlässig übernehmen können.
  6. Triaphon erbringt selbst keine Dolmetschleistungen, sondern vermittelt dem Auftraggeber zu dem in §2 Absatz 1 genannten Zweck einen 24-Stunden-Telefon-Sprachmittlerservice, durch den dieser oder dessen Mitarbeiter telefonisch mit Laiendolmetschern in Verbindung treten können. Weiterhin erbringt Triaphon die für die Vermittlung nötige personelle und technische Organisation. Hierzu gehört auch die sorgfältige Auswahl und Schulung der eingesetzten Laiendolmetscher. Zudem stellt Triaphon dem Auftraggeber für die Nutzung des Sprachmittlerservices Online-Schulungsmaterial in angemessen Umfang zur Verfügung. Triaphon speichert das Datum und die Uhrzeit des jeweiligen Anrufs, die anrufende Nummer, die angeforderte Sprache, den Namen und die Anschrift des vermittelten Laiendolmetschers sowie die Dauer des Gespräches im datenschutzrechtlich zulässigen Umfang.

§ 3 Vertragsschluss, Laufzeit:

  1. Für den Vertragsschluss zwischen Triaphon und dem Auftraggeber ist es zunächst erforderlich, dass der Auftraggeber ein unverbindliches Angebot auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrags durch Ausfüllen des Kontaktformulars auf der Triaphon Website (https://triaphon.org/corona-soforthilfe/) an Triaphon übermittelt. Im Zuge der Übermittlung des Kontaktformulars muss eine Zustimmung zu diesen AGB, erfolgen. In dem Kontaktformular müssen vom Auftraggeber dessen Name, Institution, Beruf und zu registrierende Rufnummer angegeben werden. Nach Eingang des unverbindlichen Angebots wird Triaphon die Angaben des Auftraggebers überprüfen. Der Dienstleistungsvertrag kommt erst dann zustande, wenn das wie vorbeschrieben übermittelte unverbindliche Angebot durch eine Auftragsbestätigung von Triaphon verbindlich bestätigt wird. Die verbindliche Auftragsbestätigung erfolgt nach Prüfung der Angaben des Auftraggebers per E-Mail.
  2. Das Vertragsverhältnis hat keine feste Laufzeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne die Angabe von Gründen ordentlich gekündigt werden. Dem Auftraggeber ist bewusst und er stimmt ausdrücklich zu, dass das kostenfreie Angebot des Telefon-Sprachmittlerservices im Rahmen der Corona-Soforthilfe nur für einen begrenzten und von Triaphon zu bestimmenden Zeitraum zur Verfügung gestellt wird. Daher behält sich Triaphon ausdrücklich das Recht vor, die kostenlose zur Verfügungstellung des Telefon-Sprachmittlerservices jederzeit ohne die Angabe von Gründen einzustellen. Ein darüber hinausgehender Anspruch des Auftraggebers auf eine kostenlose Nutzung des Telefon-Sprachmittlerservices besteht im Übrigen nicht. Triaphon wird den Auftraggeber rechtzeitig über eine Einstellung des kostenlosen Angebots informieren.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Jede Kündigung bedarf zumindest der Textform.

§ 4 Online-Schulungen:

  1. Zur kurzfristigen Bereitstellung des Telefon-Sprachmittlerservices im Rahmen der Corona-Soforthilfe wird Triaphon dem Auftraggeber im Zuge der Auftragsbestätigung Online-Schulungsmaterial in Form von Nutzungsinformationen und Online-Schulungsvideos zur Verfügung stellen. Inhaltlich werden in diesem Online-Schulungsmaterial Basiskenntnisse zum Konsekutivdolmetschen und für den sinnvollen Einsatz der mit Laiendolmetschern besetzten Hotline vermittelt. Außerdem wird Triaphon insbesondere über das eingeschränkte Einsatzgebiet des Telefon-Sprachmittlerservices (Patientenaufnahme, Anamnese, therapeutische Aufklärung sowie sonstige Kommunikation) sowie auf die Einhaltung von Dokumentationspflichten hinweisen. Triaphon wird in den Schulungsmaterialen darauf hinweisen, dass sich ein Einsatz des Telefon-Sprachmittlerservices bei der Risikoaufklärung (auch: Eingriffsaufklärung) mit Ausnahme von akuten Notfällen verbietet.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers:

  1. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den sinnvollen und richtigen Einsatz des Telefon-Sprachmittlerservices und den rechtzeitigen Wechsel auf einen Dolmetscherservice mit Dolmetschern vor Ort. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Einsatz des Telefon-Sprachmittlerservices nicht in allen Fällen sinnvoll und ausreichend ist. Je nach Einzelfall kann auch die Hinzuziehung eines Dolmetschers vor Ort nötig sein. Der Service von Triaphon ist für kurze, ungeplante Patientenkontakte ausgelegt. Für elektive Gespräche sowie gutachterliche Tätigkeiten ist der Service von Triaphon nicht ausgelegt und entsprechend nicht anzuwenden.
  2. Der Auftraggeber wird dafür Sorge tragen, dass er und seine Mitarbeiter bei einer Inanspruchnahme des Telefon-Sprachmittlerservices die Uhrzeit und das Datum des Anrufs dokumentieren.
  3. Um eine ordnungsgemäße Nutzung des Telefon-Sprachmittlerservices durch den Auftraggeber und dessen Mitarbeiter zu gewährleisten, ist dieser verpflichtet, alle zur Verfügung gestellten Schulungsmaterialen aufmerksam und sorgfältig zu studieren und sich mit der richtigen Nutzung des Telefon-Sprachmittlerservices in angemessenen Umfang Vertraut zu machen. Der Auftraggeber wird dafür Sorge tragen, dass seine Mitarbeiter dieser Verpflichtung im selben Maße nachkommen.
  4. Am Ende eines jeden Telefongesprächs hat der Auftraggeber oder dessen Mitarbeiter durch Verständnisfragen sicherzustellen, dass der Patient die übersetzten Ausführungen richtig verstanden hat.
  5. Ausschließlich der Auftraggeber und dessen Mitarbeiter selbst sind zur Nutzung des Telefon-Sprachmittlerservices berechtigt. Der Auftraggeber ist deshalb nicht befugt, Dritten die Triaphon Sprachmittler-Servicenummer zur Verfügung zu stellen oder zugänglich zu machen. Triaphon ergreift geeignete technische Maßnahmen um sicherzustellen, dass nur bei Triaphon registrierte Einzelnutzer den Telefon- Sprachmittlerservice nutzen können.

§ 6 Vergütung und Abrechnung:

  1. Triaphon verzichtet für die Dauer der Vertragslaufzeit im Rahmen der Corona-Soforthilfe auf eine Vergütung sowohl für die Bereitstellung seines Telefon-Sprachmittlerservices, als auch für die zur Verfügungstellung von Online-Schulungsmaterial. Innerhalb dieses kostenlosen Nutzungszeitraums erfolgt gegenüber dem Auftraggeber keine Rechnungslegung.

§ 7 Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und den von Triaphon eingesetzten Laiendolmetschern:

  1. Die Parteien gehen davon aus, dass die Laiendolmetscher keine Erfüllungsgehilfen und/oder Verrichtungsgehilfen von Triaphon sind. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es sich bei der erbrachten Dolmetschleistung durch die vermittelten Laiendolmetscher (vergleichbar mit der Hinzuziehung von ad hoc hinzugezogenen Laiendolmetschern durch den Auftraggeber vor Ort), um eine Gefälligkeit des Laiendolmetschers gegenüber dem Auftraggeber handelt, welche kein vertragliches Schuldverhältnis mit Rechten und Pflichten zwischen diesen begründet.
  2. Auf Grund des Gefälligkeitsverhältnisses zwischen Laiendolmetscher und Auftraggeber bestehen keine Vergütungsansprüche des Laiendolmetschers gegen den Auftraggeber. Die Laiendolmetscher sind vielmehr ehrenamtlich tätig und erhalten eine geringfügige Aufwandsentschädigung von Triaphon.

§ 8 Gewährleistung und Haftung:

  1. Triaphon übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Dolmetschleistungen der Laiendolmetscher. Die Laiendolmetscher sind weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfen von Triaphon. Triaphon stellt lediglich die Plattform für die Erbringung der Dolmetschleistungen zu Verfügung.
  2. Aus gelegentlichen Fehlern bei dem Verbindungsaufbau oder der Aufrechterhaltung der Verbindung kann der Auftraggeber keine Rechte herleiten, auch wenn diese von Triaphon zu vertreten sind.
  3. Soweit in diesen Bestimmungen nichts Abweichendes vereinbart ist, sind alle Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Ersatz von Schäden jedweder Art, auch von Aufwendungsersatzansprüchen und mittelbaren Schäden ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen Verletzungen von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und/oder unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn Triaphon Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eingesetzt hat. Bei Verletzung sogenannter Kardinalpflichten, d.h.
    – bei wesentlichen Pflichtverletzungen, welche die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, oder
    – bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“)
    haftet Triaphon hingegen bereits bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens aus dem für den Auftraggeber bei Vertragsabschluss erkennbaren Erfüllungsinteresse von Triaphon.
  4. Der Haftungsausschluss nach diesem § 9 gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für den Fall, dass Triaphon Fehler bei der Auswahl oder der Vermittlungsleistung von Dolmetschern arglistig verschwiegen hat sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 9 Informationsmaterial:

  1. Nach Absprache kann Triaphon dem Auftraggeber Informationsmaterial (Aushänge zur Nutzung der Hotline, Aufkleber für die Telefone etc.) zur Verfügung stellen. Die Bereitstellung erfolgt durch die Übersendung einer Druckvorlage per E-Mail.

§ 10 Datenschutz und Datenauswertung:

  1. Auf Anfrage des Auftraggebers kann diesem nach Vertragsbeendigung eine Auflistung der von ihm getätigten Anrufe zur Verfügung gestellt werden.
  2. Triaphon erhebt, verarbeitet oder nutzt automatisch auch personenbezogene Daten. Hierzu zählen insbesondere die Telefonnummern des Auftraggebers. Für die Telefonverwaltung verwendet Triaphon den Telefondienst der Twilio, Inc. Geht ein Telefonat ein so kann über die Tasten eine Sprache ausgewählt werden und Twilio, Inc. wählt die Telefonnummer eines Laiendolmetschers an. Twilio, Inc. erfasst sodann die Dauer des Telefonates und dies wird auf Servern in den USA gespeichert. Die Telefonnummern des Auftraggebers werden dabei zur Qualitätssicherung, Abrechnung und statistischen Auswertung ebendort gespeichert. Es werden keine Telefongespräche aufgezeichnet. Triaphon gibt keine personenbezogenen Daten an die Laiendolmetscher oder an Dritte weiter. Triaphon hat mit der Twilio, Inc. eine Auftragsverarbeitungs-vereinbarung abgeschlossen. Als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung ist Twilio an die Weisungen von Triaphon gebunden.
  3. Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis zu Datenverarbeitung im in §10 Absatz 2 beschriebenen Umfang.
  4. Der Auftraggeber wird bei der Verwendung der Dienstleistungen von Triaphon personenbezogene Daten des Patienten und seines Personals nicht preisgeben, sondern Pseudonyme verwenden.
  5. Triaphon verpflichtet sich, den Schutz personenbezogener Daten nach Maßgabe des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes und der Europäischen Datenschutzgrundverordnung einzuhalten. Der Auftraggeber haftet jedoch selbst dafür, die nach Maßgabe dieses Vertrags ihm obliegenden Pflichten zum Schutz der Daten der Laiendolmetscher und der Patienten einzuhalten.
  6. Sollte Triaphon während des Aufenthaltes in den Räumen der Auftraggebers oder sonst im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber Kenntnis über geschützte personenbezogene Daten erhalten, wird Triaphon diese Daten weder verarbeiten noch nutzen, es sei denn, dies ist Gegenstand der vertraglichen Leistungspflichten. Die Inhalte der Gespräche werden nicht aufgezeichnet.
  7. Triaphon wird darauf hinwirken, dass sämtliche Daten nach Ablauf der Archivierungsfrist des § 2 Absatz 6 gelöscht werden.

§ 11 Schlussbestimmungen:

  1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen.
  2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Berlin vereinbart.